
Sie können umfinanzieren, wenn:
- Ihre Zinsbindung abgelaufen ist
- Ein Recht auf Sondertilgung im Kreditvertrag ausdrücklich vereinbart worden war
- Der Kreditvertrag mit festem Zins bereits seit mehr als zehn Jahren besteht und Sie
mit einer sechsmonatigen Frist kündigen können
- Es sich um ein Darlehen mit variablem Zinssatz handelt und Sie drei Monate vorher
die Tilgung angekündigt haben
- Es sich um ein Bauspardarlehen mit jederzeit möglicher Sondertilgung handelt
Ihre Vorteile:
Sicherung der günstigen Konditionen in einer Niedrigzinsphase
Keine Bereitstellungszinsen bis zur Auszahlung des Darlehens
Klarheit für die Zukunft
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